Bedarfspersonenbeförderung

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Bedarfspersonenbeförderung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

124
Ausschreibungen aktiv
225
Ausschreibungen gesamt
519 Tsd. €
Ø Auftragswert
Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges. m.b.H. (NÖVOG)
Top Auftraggeber (12) →

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Landshut.

Aktiv
Frist: 10.07.2026
Veröffentlicht: 19.06.2026
Landratsamt Landshut

Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 545 von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg im Gebiet des südlichen Landkreises Landshut für den Zeitraum vom 15.09.2026 bis 14.09.2031 zu vergeben. Die Regionalbuslinie trägt die Bezeichnung 545: mit einer Streckenrelation von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf der Linie 545, welche im südlichen Landkreis Landshut verläuft. Hierzu wurde eine Vorabinformation über das geplante Verfahren sowie über die betroffenen Dienste und Gebiete am 08.09.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 585693-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Aktiv
Frist: 10.07.2026
Veröffentlicht: 09.06.2026
Förderkreis für Heilpädagogik und Sozial...
1.300.000 €

Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

Briefsendungen aus der Region Dresden

Aktiv
Frist: 12.07.2026
Veröffentlicht: 11.06.2026
Oberlandesgericht Dresden

Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Auf die allgemeine Beschreibung der Leistung wird bezuggenommen. Die Sendungsmenge insgesamt im Los 1: 3.252.992 Stück Davon diverse Einschreiben insgesamt im Los 1: 14.212 Stück Versendung in das Ausland ca. 1,5% der gesamten Sendungsmenge : 48.795 Stück Die konkreten Stückzahlen der Briefe je Gewicht, der jeweiligen Einschreiben und die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 können der Anlage 8 Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur

Los 1 Grundschule Appen

Aktiv
Frist: 13.07.2026
Veröffentlicht: 03.07.2026
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle

Gegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 1 Grundschule Appen, Schulstraße 4, 25482 Appen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 min. im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Die Unterrichtszeiten sind für beide Schulen Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Kinder sind an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2026/27 zu befördern (1.Schultag 17.08.26 bis letzter Schultag 02.07.2027 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Für die Beförderung ist für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Begleitperson zu stellen, die neben dem Fahrpersonal den sicheren und konfliktfreien Ablauf der Schülerbeförderung gewährleistet. Hierzu gehört auch das Unterstützen der Schüler*innen beim geordneten Ein- u. Aussteigen sowie die Übergabe an der Schule. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.

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Häufige Fragen zu Bedarfspersonenbeförderung

Der CPV-Code 60140000 steht für "Bedarfspersonenbeförderung". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.

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