Diagnostik

Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Diagnostik" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

33
Ausschreibungen aktiv
125
Ausschreibungen gesamt
934 Tsd. €
Ø Auftragswert

Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V

Aktiv
Frist: 31.07.2029
Veröffentlicht: 04.08.2023
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, ku...

Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Managementgesellschaften jederzeit der Abschluss zum bekanntgemachten Vertrag angeboten. Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem Vergaberecht, er erfolgt im Rahmen eines Open-House- Verfahrens der Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Spirogerometriesystem

Aktiv
Frist: 15.07.2026
Veröffentlicht: 06.07.2026
Universitätsklinkikum Magdeburg A.ö.R.

Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung eines integrierten Spiroergometriesystems, dass sowohl für den stationären als auch für den mobilen Einsatz geeignet ist. Das System soll die simultane und synchronisierte Erfassung, Analyse und Auswertung respiratorischer, kardiovaskulärer und leistungsphysiologischer Parameter ermöglichen. Das Gesamtsystem muss die synchronisierte Erfassung und die Echtzeitdarstellung physiologischer Parameter aus allen angeschlossenen Messsystemen gleichzeitig ermöglichen. Die zentrale Steuerung der Spiroergometrie, der Belastungsergometrie und aller angeschlossenen Peripheriegeräte hat über einen PC-basierten Diagnostikarbeitsplatz mit Tastatur und Maus zu erfolgen. Ein wichtiges Kriterium für die Auftragsvergabe ist, dass das Hochleistungsergometer einen Leistungsbereich von mindestens 10 W bis zu einer Spitzenlast von mindestens 2.500 W abdeckt und für den Einsatz in der Hochleistungs- und Forschungsdiagnostik einschließlich Sprint- und Anaerobtests geeignet ist. Das Ergometer muss für pädiatrische Anwendungen über eine programmierbare Steuerung und eine anpassbare Kurbelgeometrie verfügen, um den anatomischen Gegebenheiten unterschiedlicher Alters- und Körpergrößengruppen gerecht zu werden. Die Leistungsmessung muss eine Genauigkeit von mindestens 1 % aufweisen. Das Ergometer muss über einen schmalen Q-Faktor (geringer Abstand der Pedale zueinander) verfügen, um eine ergonomische und gelenkschonende Tretbewegung zu gewährleisten. (siehe Leistungskriterien, Dokument B-03 u. B-04)

Dental-MRT inkl. MR-geeigneter Modulbau

Aktiv
Frist: 28.07.2026
Veröffentlicht: 26.06.2026
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Errichtung, Integration und betriebsfertige Übergabe eines Magnetresonanztomographen (MRT) einschließlich eines hierfür erforderlichen modularen Gebäudes für den Betrieb des spezialisierten Dental-MRT. Der Betrieb eines Dental-MRT-Gerätes dient der Etablierung einer innovativen, strahlenfreien Bildgebung zur Unterstützung von klinischer Versorgung, universitärer Lehre und wissenschaftlicher Forschung. Durch die Integration der Magnetresonanztomographie in die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird das diagnostische Spektrum der Universitätszahnklinik wesentlich erweitert und ergänzt bestehende Verfahren wie digitales Volumentomogramm, Computertomographie und konventionelle Röntgendiagnostik insbesondere im Bereich der Weichteildarstellung. Die Aufstellung des Dental-MRT erfolgt innerhalb der Zahnklinik in räumlicher Nähe zu den klinisch relevanten Fachabteilungen wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnerhaltung, Prothetik, sowie Kieferorthopädie. Der klinische Einsatz umfasst insbesondere die Diagnostik von Kiefergelenkserkrankungen, entzündlichen Prozessen, Weichteilveränderungen, nervalen Strukturen sowie die implantologische Planung bei komplexen anatomischen oder klinischen Fragestellungen. Mit dem modularen Gebäude sollen die räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um moderne Forschungs- und Untersuchungsarbeiten unter den besonderen Anforderungen eines MRT-Systems durchführen zu können. Gleichzeitig soll sich das Gebäude funktional und gestalterisch in die bestehende denkmalgeschützte Umgebung des Instituts einfügen und einen effizienten Forschungsbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer gewährleisten. Der modulare Containerbau ist nicht als eigenständige bauliche Anlage Gegenstand der Beschaffung, sondern dient ausschließlich der Aufnahme und dem Betrieb des anzubietenden MRT-Systems. Sämtliche baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Auslegungsparameter des Containerbaus sind unmittelbar von den gerätespezifischen Anforderungen des jeweils angebotenen MRT abhängig.

AOK-Priomed Schlafapnoe Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V

Aktiv
Frist: 31.12.2031
Veröffentlicht: 29.09.2025
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "AOK Priomed Schlafapnoe" mit Schlaflaboren, um die Behandlung von Versicherten mit typischen anamnestischen und klinischen Symptomen und Befunden bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung zu verbessern, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Schlaflaboren, welche die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Das interessierte Schlaflabor verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Hessen. Das interessierte Schlaflabor muss die fachlichen Qualifikationen und Voraussetzungen, die für eine Abrechnungsgenehmigung nach § 135 Abs. 1 SGB V i. V. m. Nr. 3 Anlage 1 der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung (MVV-RL) und nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atemstörungen erforderlich sind, erfüllen, soweit sie sich auf die Leistung der Polysomnographie beziehen. Zudem muss es über eine Akkreditierung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) oder einer vergleichbaren Fachgesellschaft verfügen oder kann durch Vorlage geeigneter Unterlagen und die Prüfung der Voraussetzungen im Rahmen einer Begehung durch den Medizinischen Dienst nachweisen, dass die von den Fachgesellschaften für Schlaflabore formulierten Qualitätskriterien erfüllt werden. Das Schlaflabor muss durch einem Somnologen (DGSM) oder einem Arzt mit der Zusatzweiterbildung Schlafmedizin geleitet werden. Die Leitung kann auch durch einen Belegarzt sichergestellt sein. Das Schlaflabor muss mindestens einen Kooperationsvertrag Ärzte und mindestens einen Kooperationsvertrag Hilfsmittel abgeschlossen haben. Interessierte Schlaflabore können dazu unter der Kontaktadresse qualitaet@he.aok.de die Vertragsunterlagen, darunter die Vorlagen für die Kooperationsverträge sowie die Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Schlaflabor die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Schlaflabor, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann bis zum 31.12.2031 jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Der Vertrag tritt frühestens zum 01.01.2026 in Kraft. Mit diesem Vertrag soll die Behandlungsqualität von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung, insbesondere auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) besteht,verbessert werden. Dies soll u.a. durch eine Verbesserung der Kooperation und nahtloser Betreuung zwischen Hausärzten, Fachärzten (Pneumologen, Schlafmediziner), Schlaflaboren und Hilfsmittelanbietern sowie der Implementierung standardisierter Versorgungswege erreicht werden. Die bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren, die Implementierung einer engmaschigen Nachsorge sowie Einweisung zur Nutzung der CPAP-Geräte fördert eine nachhaltige Behandlung und kann Abbrüchen entgegenwirken. Damit wird die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gesteigert und das Patientenmanagement verbessert. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Schlaflabore fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Studie: Rahmenszenar neue modulare Sanitätseinrichtung (MSE) in vernetzten Multi-Domain Operations (MDO) (VA928)

Aktiv
Frist: 27.07.2026
Veröffentlicht: 08.06.2026
Planungsamt der Bundeswehr Referat I 1 (...

Ziel der Studie ist die Ableitung eines Rahmenszenars für die zukünftige Nutzung und Einbindung neuer modularer Sanitätseinrichtungen (MSE) der Bundeswehr im Kontext der Multi Domain Operations (MDO). Im Mittelpunkt steht die Ermittlung von Anforderungen, Risiken, technologischen Abhängigkeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weiterentwicklung der MSE bis 2040. Die Studie schafft die konzeptionelle Grundlage für ein neues Nutzungskonzept und soll Handlungsempfehlungen für Fähigkeitsentwicklung, Rüstung und Integration digitaler Technologien (Telemedizin, UxS, 3D-Druck, KI-gestützte Diagnostik) liefern. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird bei der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Open House Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Versorgung von Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs

Aktiv
Frist: 03.11.2033
Veröffentlicht: 03.11.2023
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.

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