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Arbeitnehmerüberlassung Gesundheitsberufe

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.04.2024
Angebotsfrist
10.04.2028
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Überlassung von Leiharbeitnehmer:innen von dem Auftragnehmer (Verleiher) zur Arbeitsleistung an die Auftraggeberin (Charité) aus. Die Überlassung erfolgt für einen begrenzten Zeitraum und damit vorübergehend im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.04.24
Fragenfrist
30.03.28
Abgabefrist
10.04.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
E-Mail
zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
Freischalten
Telefon
+49 00000000
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Handelsregisterauszug: Aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z. B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe).

  • Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG: Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

  • Nutzung Dispositionsportal: Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bieters mit einem online Portal zum Zwecke der Abwicklung dieses Auftrags zusammenzuarbeiten.

  • Zertifikat Strahlenschutzregisternummer: Vorlage des Zertifikats der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr.) - nur relevant, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags plant, Personal in Strahlenschutzrelevanten Bereich zu überlassen.

  • Strahlenschutzausbildung und Aktualisierung: Nachweis Strahlenschutzausbildung und Aktualisierung - nur relevant, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags plant, Personal in Strahlenschutzrelevanten Bereich zu überlassen.

  • Nachweis gem. § 25 oder § 26 StrlSchG: Nachweis nach § 25 (Genehmigung) oder § 26 (Anzeige) StrlSchG - nur relevant, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags plant, Personal in Strahlenschutzrelevanten Bereich zu überlasen.

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Lose (1)

Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB16 Seiten
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