Vertragsbeginn 13.04.26 | Veröffentlichung 16.04.26 |
Zuschlagskriterien
Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort: Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - "Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Bieter hat in dem Formblatt anzugeben, innerhalb welcher Frist (in Stunden, als ganze Zahl anzugeben) nach Eingang einer Störungsmeldung über die offiziell benannten Meldekanäle (Telefonhotline, E-Mail oder Ticketportal) er spätestens mit der Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Personal vor Ort in den Laborräumen des Auftraggebers beginnen kann. Die Zeitspanne ist als Zeitraum zwischen dem registrierten Eingang der Störungsmeldung im System des Auftragnehmers (Zeitstempel im Ticketsystem, Eingang E-Mail bzw. Hotline-Protokoll) und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn des Technikers in den Laborräumen zu verstehen. Für die Angaben ist von üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) auszugehen. Eine Unterscheidung in Störungsklassen bzw. Störungsgrade erfolgt nicht. Es ist eine ganze, konkrete Zahl anzugeben. Zusätzlich ist die Angabe des Zeitraums zu plausibilieren. Hierzu kann der Bieter bspw. Angaben zu seinen etwaigen Service-Standorten bzw. der Service-Standorte seiner etwaig hierzu eingesetzten Unterauftragnehmer machen. Der Wertung unterfällt allein der angegebene Zeitraum in Stunden. Die Plausibilisierung dient der Überprüfung der Angabe. Der vom Bieter angebotene Zeitraum wird im Falle der Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil.
Angebotssumme brutto: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angebotssumme brutto zu benennen und hierzu - das vollständig bepreiste Leistungsverzeichnis sowie - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222 zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Die Angebotssumme brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.
Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort: Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - "Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort" zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Der Bieter hat in dem Formblatt anzugeben, innerhalb welcher Frist (in Stunden, als ganze Zahl anzugeben) nach Eingang einer Störungsmeldung über die offiziell benannten Meldekanäle (Telefonhotline, E-Mail oder Ticketportal) er spätestens mit der Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Personal vor Ort in den Laborräumen des Auftraggebers beginnen kann. Die Zeitspanne ist als Zeitraum zwischen dem registrierten Eingang der Störungsmeldung im System des Auftragnehmers (Zeitstempel im Ticketsystem, Eingang E-Mail bzw. Hotline-Protokoll) und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn des Technikers in den Laborräumen zu verstehen. Für die Angaben ist von üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) auszugehen. Eine Unterscheidung in Störungsklassen bzw. Störungsgrade erfolgt nicht. Es ist eine ganze, konkrete Zahl anzugeben. Zusätzlich ist die Angabe des Zeitraums zu plausibilieren. Hierzu kann der Bieter bspw. Angaben zu seinen etwaigen Service-Standorten bzw. der Service-Standorte seiner etwaig hierzu eingesetzten Unterauftragnehmer machen. Der Wertung unterfällt allein der angegebene Zeitraum in Stunden. Die Plausibilisierung dient der Überprüfung der Angabe. Der vom Bieter angebotene Zeitraum wird im Falle der Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil.
Angebotssumme brutto: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angebotssumme brutto zu benennen und hierzu - das vollständig bepreiste Leistungsverzeichnis sowie - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222 zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen. Die Angebotssumme brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken. Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.
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