Veröffentlichung 08.07.26 | Abgabefrist 06.08.26 | Öffnung 06.08.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.2.).
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Der Bieter hat - für den Fall, dass Ausschlussgründe vorliegen - mit dem Angebot die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die er zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.3.)
Mit Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis I geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bietergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.5.)
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Interessenkonflikts mit der Hochschule für Musik und Theater München, sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (Formblatt B.6.)
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Maklerdienstleistungen für den Verkauf von bebauten Grundstücken.
Zuschlagskriterien
Fachliche Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiterteams: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiterteams und damit auf Basis dessen persönlichen Referenzen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 7.5 und 5.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch nur ein verantwortlicher Mitarbeiter anstelle eines Mitarbeiterteams (bestehend aus mehreren Mitarbeitern) angegeben werden kann.
Fiktives Honorarangebot: Die Wertung des Honorarangebots erfolgt auf der Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt B.14.). Dabei hat der Bieter die Maklercourtage in % anzugeben. Auf der Basis des aufgrund des Wertgutachtens ermittelten Schätzwertes wird sodann ein fiktives Honorar errechnet. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die Ziffern 7.6 und 9.2.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Konzept zur Vermarktungsstrategie: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf der Grundlage eines auftragsbezogenen Konzepts zur Vermarktungsstrategie. Erwartet wird ein Konzept, das eine nachvollziehbare Vermarktungsstrategie aufzeigt. Es kommt dem Auftraggeber darauf an, dass der Bieter darstellt, wie er im Auftragsfall eine erfolgsversprechende Vermarktungsstrategie aufbaut. Die Darstellung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf Ziffer 9.2.1. der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
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