Veröffentlichung 03.07.26 | Teilnahmefrist 04.08.26 | Vertragsbeginn 04.01.27 |
Eignungskriterien
Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaften reicht die Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds) Erklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (sofern einschlägig) Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation ("Russlanderklärung")
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei Geschäftsjahre. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024 und 2023). Sofern für das Geschäftsjahr 2025 noch keine Umsatzzahlen vorliegen, hat der Bewerber hierauf hinzuweisen. In diesem Fall sind ersatzweise die Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2024, 2023 und 2022 anzugeben. Hierbei gilt folgender Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahren gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV je Jahr
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bewerber hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen - Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) -, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens - drei Ingenieure (abgeschlossenes Hochschulstudium) anzugeben. Dies stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Technische Fachkräfte oder technische Stellen im Sinne dieses Vergabeverfahrens sind alle Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle betraut sind. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückzugreifen, die nicht dem Unternehmen angehören (z. B. Kapazitäten anderer Unternehmen wie Nachunternehmer), ist dies als Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht der Nachweis durch die Gemeinschaft als solche aus. Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der vorgesehenen Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen: Die Anzahl von drei Ingenieuren entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von sechs Ingenieuren wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von sechs Ingenieuren nicht vergeben. Die Anzahl Ingenieure > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um eine vergleichbare Referenzleistung handeln. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden nachfolgende Unterkriterien festgelegt. Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen: - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbaren Baukosten. o Planungsobjekt verfügt über morphologische Voraussetzungen einer Mittelgebirgslage oder vergleichbar (Niederschlag inkl. Abfluss sowie keine Umleitungsmöglichkeiten sowie beengter Platz) - mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden. o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbare Baukosten. o Die Referenzleistung muss im innerstädtischen Bereich oder vergleichbar erbracht worden sein (besondere Herausforderungen durch eine Vielzahl an Leitungen im Boden/Untergrund). - Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans (Vergleichbarkeit gem. hiesiger Leistungsbeschreibung). Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber auf dem Musterformular im Teilnahmeantrag anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Der Bewerber ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung der Unterkriterien statt. Es gelten nachfolgende Unterkriterien: - Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" - Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" - Generalentwässerungsplanung Die Bewertung der Unterkriterien im Detail: 4.4.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch" Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen. 4.4.3 Generalentwässerungsplanung Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen. Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen.
Hier ist anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu §§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, (sofern einschlägig), Eignungsleihe Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Hinweis: Leiht sich ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer zu benennen/einzusetzen.
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