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Umbau und Sanierung der Adolf-Pompe-Straße 12-15 in der Hansestadt Demmin

Die Hansestadt Demmin plant die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Adolf-Pompe-Straße 12-15. Das Verwaltungsgebäude wurde 1910/11 als Kreishaus Demmin mit den Nutzungseinheiten Wohnung des Landrats, Kreistagssitzungssaal und Kreisverwaltung im neobarocken Stil errichtet. Nachträglich wurde ein einfaches Garagengebäude mit drei Boxen angebaut. Auf dem Grundstück befindet sich noch eine ehemalige Remise. Der Gebäudekomplex wurde bis 2023 als Standort des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte genutzt. Danach stand das Gebäude weitestgehend leer. 2025 zogen dann das Haus II der Stadtverwaltung der Hansestadt Demmin und der Museumsfundus Demmin hier ein. Die Planung der Baumaßnahme soll so erfolgen, dass Teile des Gebäudekomplexes in Betrieb bleiben und weiter genutzt werden können. Bauabschnitte und Interimslösungen mit erforderlichen Umzügen sind einzuplanen.
Vergabeunterlagen
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.07.26
Teilnahmefrist
06.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
2.185.318 €
Erfüllungsort
Schwerin, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@sh-partner.de
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Telefon
+49 3814930260
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Alle Lose: Gefordert wird eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellte Mitarbeiter (MA) und der Führungs-kräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025). Es ist die Qualifikation der Mitarbeiter anzugeben (Studienabschluss, abgeschlossenen Ausbildung). Mindestanforderung: Ein jährliches Mittel von 4 Mitarbeitern mit für den Auftrag förderlicher Qualifikation (Architekt oder Ingenieur). Bei dieser Anzahl werden auch Inhaber/Geschäftsführung mitgezählt.

  • Los 1 - Objektplanung

    • Es ist folgender Nachweis zu erbringen für den Projektleiter und stellv. Projektleiter:
    • • bei Architekten: Berechtigung nach den Architektengesetzen der Bundesländer, die Berufsbezeichnung Architekt oder vergleichbar zu führen. Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt ist durch Vorlage der Eintragung bei der Architektenkammer in die entsprechende Liste zu erbringen.
    • • bei Ingenieuren: Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Diese ist bei Ingenieuren in der Fachrichtung Bauwesen durch den Nachweis der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer zu erbringen. Eintragungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es ist der Nachweis der zuständigen Ingenieurkammer einzureichen.
  • Los 2 - Tragwerksplanung

    • Es ist folgender Nachweis zu erbringen für den Projektleiter zu erbringen: Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer. Eintragungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es ist der Nachweis der zuständigen Ingenieurkammer einzureichen.
    • Es ist folgender Nachweis zu erbringen für den stellv. Projektleiter zu erbringen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Hochbau oder vergleichbar nach den Ingenieurgesetzen der Länder oder Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome.
  • Los 3 - TGA HLS: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Projektleiter und stellv. Projektleiter nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch Vorlage des Diploms oder der Eintragung in die Liste der Ingenieure bei der Ingenieurkammer.

  • Los 4 - TGA Elektro: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Projektleiter und stellv. Projektleiter nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Energietechnik oder vergleichbar zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik tätig zu werden. Der Nachweis kann er-bracht werden durch Vorlage des Diploms oder der Eintragung in die Liste der Ingenieure bei der Ingenieurkammer. Alternativ: Nachweis, dass die in der DIN VDE 1000 in Teil 10 genannten „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ erfüllt sind, also insbesondere, dass der Bieter Elektrohandwerksmeister ist (der Nachweis wird durch Vorlage des Meisterbriefes erbracht).

  • Alle Lose: Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt

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Projektplan56 KB4 Seiten
Eigenerklärung24 KB8 Seiten
Eignungskriterien156 KB16 Seiten
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