Veröffentlichung 15.12.25 | Vertragsbeginn 01.02.26 | Abgabefrist 30.11.28 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister
Der Auftraggeber wird nach Bewerbungseingang das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bewerbers treffen. Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung (siehe Dokument 04 Eignungsgrundlagen).
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