Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige
Produkte zu beschleunigen.
Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten.
Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die
biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten
Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik).
Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen
abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet.
Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung
von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden.
Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird.
Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen.
Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache
mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren.
Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu.
Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert.
Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.
•Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
•Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein.
•Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
•Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 1. Der Nachweis ist einzureichen.
•Darstellung der Gesellschafts- und Konzernstruktur
•Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit und Organisationsstruktur vorzulegen.
•Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 2. Der Nachweis ist einzureichen.
•Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Es wird auf Ziffer 11 verwiesen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen (siehe Ziffer 13 des Verfahrensbriefes).
•Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
•Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein.
•Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
•Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 1. Der Nachweis ist einzureichen.
•Darstellung der Gesellschafts- und Konzernstruktur
•Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit und Organisationsstruktur vorzulegen.
•Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 2. Der Nachweis ist einzureichen.
•Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Es wird auf Ziffer 11 verwiesen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen (siehe Ziffer 13 des Verfahrensbriefes).
Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen
•Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens insgesamt jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre.
•Sofern ein Unternehmen noch nicht drei (3) Geschäftsjahre absolviert hat, legt es für die fehlenden Jahre jeweils eine Unternehmensplanung unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
•Siehe Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Vordruck 4. Der Vordruck ist auszufüllen.
Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer in der Europäischen Union zugelassenen Versicherung für die Leistungsbereiche
•• Planung (Objektplanung und Fachplanung)
•• Bauen
•• Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement
•Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
•Die jeweiligen Mindesthaftpflichtdeckungshöhen müssen jeweils betragen:
•• Planung (Objektplanung und Fachplanung):
•Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall.
•• Bauen:
•Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 5 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 5 Mio. pro Versicherungsfall.
•• Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement:
•Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall.
•Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügen die Vorlage
•• einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und
•• die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
•Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
•Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 3. Der Nachweis ist einzureichen.
Nachweis über Verfügbarkeit eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss samt Eckdaten, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll.
Der Nachweis kann erbracht werden durch
•• Nachweis der Eigentümerschaft (Grundbuchauszug) eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll.
•Oder:
•• Absichtserklärung des Grundstückseigentümers zur rechtzeitigen Veräußerung eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss an den Bieter/die Bietergemeinschaft, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll.
•Oder:
•• Nachweis eines Erbbaurechts oder Absichtserklärung eines Erbbaurechtsgebers zum Abschluss eines Erbbaurechts an einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Das Erbbaurecht muss zur Errichtung und zum Betrieb der Medical Science City gemäß den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) berechtigen. Die Laufzeit muss mindestens 20 Jahre betragen.
•Oder:
•• Nachweis des Abschlusses eines Mietvertrages oder Absichtserklärung des Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Der Mietvertrag muss zur Errichtung und zum Betrieb der Medical Science City gemäß den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) berechtigen. Die Laufzeit muss mindestens 20 Jahre betragen.
•Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung zum rechtzeitigen Erwerb ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des derzeitigen Grundstückseigentümers vorzulegen, dass dieser das Grundstück rechtzeitig vor Zuschlagserteilung veräußern wird.
•Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung eines Erbbaurechtsgebers zum Abschluss eines Erbbaurechts ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des Erbbaurechtsgebers vorzulegen, dass dieser das Erbbaurecht rechtzeitig vor Zuschlagserteilung einräumen wird.
•Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung eines Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des Vermieters vorzulegen, dass dieser das Mietverhältnis rechtzeitig vor Zuschlagserteilung eingehen wird.
•Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 4. Der Nachweis ist einzureichen.
•Nachweis einer aktuellen Bonitätserklärung mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunft oder einer Bankerklärung mit Angaben über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
•Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 5. Der Nachweis ist einzureichen.
Zuschlagskriterien
•Immobilie und Gebäudekonzept (30%)
•Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement (40%)
•Risiko- und Haftungsmanagement (Konzept zur Ausfallminimierung) (5%)
•Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit (25%)
•Zu Einzelheiten wird auf die Anlage A.3 (Wertungsmatrix
•(Angebote)) der verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen
•verwiesen.
Welche davon erfüllen Sie?
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